Muttizettel

Zu bestimmten Events gewähren wir den Einlass ab 16 Jahren mit Erziehungsauftrag.

Liebe Eltern, künftige Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche,
das Jugendschutzgesetz bietet die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen.

In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, ist u.a. gestattet:

  • der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Jugendliche über 16 Jahren außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen.

Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

  • die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein! Er/sie muss sich gegenüber anderen ausweisen können.
  • Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können! Prinzipiell gilt: die/der Erziehungsbeauftragte übernimmt auch in rechtlicher Hinsicht die Verantwortung für Ihr Kind, z.B. die Aufsichtspflicht. Überzeugen Sie sich, ob sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist.
  • Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen (z.B. Disco-Besuchen) die Heimfahrt Ihres Kindes sicher!
  • Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen steht!
  • Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß: Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Spirituosen und branntweinhaltige Getränke (auch keine branntweinhaltigen Mixgetränke) unter 18 Jahren, Rauchverbot unter 18 Jahren!
  • Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes kann durch die Ordnungsbehörde mit einer Geldbuße geahndet werden.